Fortbildungsangebote
Fortbildungen Psychomotorik für Kindertageseinrichtungen und Arbeitskreis Psychomotorik
(BEP -zertzifiziert):
1. Psychomotorische Entwicklungs-, Gesundheits- und Bildungsförderung in Kindertageseinrichtungen "Starke Kinder"
Grundlagenmodul (BEP-Zertifikationnummer: Ver_Beweg_Psychomot_eV-FK 622-2264 Referentin Jutta Müller
Ver_Beweg_Psychomot_eV-FK 622-2263 Referent Michael Müller-Schwarz
Kindheit ist eine bewegte Zeit; in keiner anderen Lebensstufe spielt Bewegung so eine große Rolle wie in der Kindheit. Es ist eine Zeit eines ungeheuren Betätigungs- und Bewegungsdrangs, unaufhörlicher Entdeckungen und ständigen Erprobens und Experimentierens. Über Bewegung, Eigenaktivität und Selbsttätigkeit entdecken die Kinder sich und die Welt. Die Sinne dienen zum Sammeln neuer Erkenntnisse und konkreten, primären Erfahrungen. Die Einheit von Bewegung und Wahrnehmung, in Form eines Entwicklungsmotors, ist geeignet, die körperliche, geistige, emotionale und soziale Entwicklung von Kindern zu fördern.
Alle Kinder sind einzigartig. Jedes Kind besitzt entsprechend seines jeweiligen Entwicklungstandes und sozialer Herkunft individuelle Fähigkeiten und Ressourcen, über die die Psychomotorik sinnvolle Entwicklungs- und Bildungsprozesse initiieren möchte.
Das Streben des Kindes nach neuen Erfahrungen und Erkenntnissen wird durch die stetige Suche nach Zielen und Sinngebung charakterisiert. Zahlreiche Entwicklungs-aufgaben geben den Bewegungen / Handlungen des Kindes eine Bedeutung, weshalb die psychomotorische Praxis die Entwicklungs- und Bewegungsthemen der Kinder in den Vordergrund stellt.
Den Kindern die Möglichkeit zu geben sich mit diesen Entwicklungs- / Bewegungsthemen auseinander zu setzen, heißt aber auch die Interessen und Bedürfnissen der Kinder zu berücksichtigen. Die psychomotorische Praxis gestaltet sich daher prozesshaft mit und an den Kindern. Die Partizipation der Kinder an ihren individuellen Entwicklungs- und Bildungsprozessen wird so möglich gemacht.
Aufgrund der sozialen Einbettung des Kindes in die soziale Umwelt und entsprechender Handlungsfelder, steht das Kind im stetigen Austausch und Dialog, seine Entwicklung und Bildung wird ko-konstruiert. Das kindliche Spiel(en) besitzt dabei eine elementare Bedeutung.
In der „Fortbildungsreihe“ sollen Erzieher/innen befähigt werden, prozesshaft und nachhaltig kindliche Basiskompetenzen in dem beschriebenen psychomotorischen Kontext zu entwickeln.
Grundlagenmodul (3-tägig – 24 LE/ max. 20 Personen)
1.Tag (8 LE)
Die Rolle / Bedeutung von Bewegung für die Entwicklung, Gesundheit und Bildung von Kindern
Ziele:
Die Erzieher/innen sollen befähigt werden
- sich kritisch mit der eigenen Einstellung zu und der eigenen Rolle im bewegungs-orientierten Entwicklungs- und Bildungsprozess auseinander zu setzen
- die Bedeutung von Bewegung für Entwicklungs-, Bildungsprozessen und die Gesundheit von Kindern zu erkennen
- im Rahmen einer Analyse im Team notwendige inhaltliche, organisatorische oder strukturelle Veränderungen in der Kindertageseinrichtung zu identifizieren
Inhalte:
- Bewegter Einstieg
- Eigene Bewegungsbiographie / Einstellung zum Thema Bewegung
- Bedeutung von Bewegung für die (früh-)kindliche Entwicklung,
- Bedeutung von Bewegung für die Gesundheit
- Bedeutung von Bewegung für die Bildung
- Das kindliche Spiel u. seine Bedeutung
- Analyse, Entwicklung von Aufträgen und Fragestellungen
2.Tag (8 LE)
„Psychomotorik - Mit allen Sinnen erleben und begreifen“ – die Einheit von Bewegung und Wahrnehmung in den kindlichen Entwicklungs- und Bildungsprozessen
Ziele:
Die Erzieher/innen sollen befähigt werden, bei Kindern
- Individuums bezogene Kompetenzen und Ressourcen zu fördern,
- Kompetenzen zum verantwortungsvollen Handeln im sozialen Kontext vermitteln zu können;
- lernmethodische Kompetenzen zu entwickeln
Inhalte:
- Die Entwicklung von Wahrnehmung und Bewegung
- Psychomotorische Bewegungsangebote zur Vermittlung von Körpererfahrungen
- Psychomotorische Bewegungsangebote zur Vermittlung von Materialerfahrungen
- Psychomotorische Bewegungsangebote zur Vermittlung von Sozialerfahrung
- Der didaktisch-methodische Ansatz der Psychomotorik
- Arbeitsauftrag zum 3.Tag: Sich in der Gestaltung von psychomotorischen Angeboten (dialogischen, ko-konstruktiven Prozessen) erproben
3. Tag (8 LE)
Psychomotorik in der Anwendung - Die Begleitung von psychomotorischen Prozessen im Kita-Alltag
Ziele:
Die Erzieher/innen sollen befähigt werden
- Entwicklungsprozesse ressourcenorientiert beobachten zu können
- psychomotorische Entwicklungsbegleitung im Dialog, ko-konstruktiv umsetzen zu können
- psychomotorische Arbeit unter Berücksichtigung einrichtungsspezifischer Bedingungen umsetzen zu können und im Rahmen eines Bewegungskonzeptes zu entwickeln
- sich mit der eigenen psychomotorischen Arbeitsweise und Rolle kritisch auseinander setzen zu können
Inhalte:
- Präsentation/gemeinsame Reflexion des Arbeitsauftrages: „Sich in der Gestaltung von psychomotorischen Angeboten (dialogischen, ko-konstruktiven Prozessen) erproben“
- Ressourcenorientierte Beobachtungsmöglichkeiten
- Psychomotorische Begleitung und Bewertung
- Analyse der Ist-Situation in der Gestaltung von Bewegungssituationen in der Kita /
Entwicklung erster Visionen einer psychomotorischen Bewegungspraxis
- Entwicklung, Organisation und Umsetzung eines Bewegungskonzeptes
Arbeitskreis Psychomotorik (4 Termine im Jahr)
Prozessbegleitend zur alltäglichen psychomotorischen Praxis in Tageseinrichtungen
soll in dem „Arbeitskreis Psychomotorik“ die konkrete psychomotorische Arbeit der fortgebildeten Erzieher/innen reflektiert, hinterfragt und weiterentwickelt werden.
- Angebote von weiterführende Sachthemen für fortgebildete Erzieher/innen in Tageseinrichtungen mit Themen der Psychomotorik / Bewegungsförderung;
- Reflexion der alltäglichen Arbeit in den Kindereinrichtungen im Themenbereich Psychomotorik / Bewegungsförderung;
- Dokumentation und Darstellung der alltäglichen / projektorientierten Arbeit im Themenbereich Psychomotorik / Bewegungsförderung.
Bezüge zum BEP:
- Bewegung, Entspannung und Gesundheit (Modul 9 Starke Kinder)
- Individuums bezogene Kompetenzen und Ressourcen fördern,
- Kompetenzen zum verantwortungsvollen Handeln im sozialen Kontext vermitteln
- lernmethodische Kompetenzen entwickeln
- Gestaltung von Lern- und Erfahrungsgelegenheiten entsprechend der individuellen
Lernvoraussetzungen, der Persönlichkeit und des Entwicklungsstandes des Kindes
- Ressourcenorientierte Entwicklungs- und Bildungsförderung
- Unterstützung von Selbsttätigkeit und Vermittlung von Selbstwirksamkeit
- Entwicklungsbegleitung im Dialog / Ko-Konstruktion
- Orientierung am Kind / Partizipation
- Prozessorientierung zur Sicherung der Konsistenz des Bildungsverlaufs und der
Bildungsorganisation
Evaluation und prozessbegleitende Reflexion:
Durch die regelmäßige Evaluation der Fortbildungsreihe (mündlich, schriftliche Erhebungen – Auswertung im Fortbildungsteam) werden die Arbeits- und Vermittlungsmethoden hinsichtlich der erfolgreichen Vermittlung der Inhalte bzw. der Befähigung der Erzieher*innen überprüft.
Prozessbegleitend zur alltäglichen psychomotorischen Praxis in Tageseinrichtungen
soll in dem „Arbeitskreis Psychomotorik“ die konkrete psychomotorische Arbeit der fortgebildeten Erzieher/innen reflektiert, hinterfragt und nachhaltig weiterentwickelt werden.
Die regelmäßige Evaluation der Fortbildungsreihe und der prozessbegleitenden
Arbeitskreis Psychomotorik soll die Konsistenz des Bildungsverlaufs und der
Bildungsorganisation sichern.
Psychomotorische Entwicklungs-, Gesundheits- und Bildungsförderung in Kindertageseinrichtungen
Aufbaumodule (BEP-Zertifizierungsnummern und genaue Ziele/Inhalte auf Anfrage)
jeweils 1-tägig (8 LE) - können thematisch zu einer 3-tägigen Veranstaltung kombiniert werden
1. Psychomotorik in der Anwendung - Die praktische Umsetzung von psychomotorischen Bewegungsangeboten im Kita-Alltag
2. Entwicklung senso-motorisch, körperlicher Kompetenzen im Rahmen der Unfall- und Gesundheitsprävention
3. Vermittlung von Kompetenzen im Umgang mit Veränderungen und Belastungen (Resilienz)
4. Raum und Bewegung
5. Bewegte Kinder, schlaue Kinder - Bewegtes Lernen im Vorschulalter
6. Psychomotorische Praxisangebote zur Unterstützung einer inklusiven Bewegungsförderung
7. „Ich und die Anderen“ – Förderung von Selbstkonzept und Sozialkompetenz in der Psychomotorik
Mitgliederversammlung
Einladung zur
außerordentlichen Mitgliederbversammlung 2025
Liebe Mitglieder,
wir laden Sie recht herzlich zu unserer außerordentlichen Mitgliederversammlung am:
Donnerstag, den 27.03.2025 um 19.30 Uhr
in das Institut für Sportwissenschaften (IfL), Barfüßerstraße 1,
Nebengebäude „Barockhäuschen“, Besprechungsraum, in Marburg ein.
Tagesordnung der Mitgliederversammlung:
- Begrüßung
- Neuwahl des Vorstandes
- Verschiedenes
Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen. Anträge sind innerhalb der satzungsmäßigen Frist an den Vorstand zu richten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. der Vorstand
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Protokoll der ordentlichen Mitgliederversammlung 2024 vom 21.11.2024
Veranstaltungsort: Institut für Sportwissenschaft und Motologie, Barfüßerstr.1, 35037 Marburg, Sem. Raum 2, 2. Obergeschoss
Tagungszeit: Donnerstag, den 21.11.2024, 19.30Uhr
Versammlungsleiterin: Michael Müller-Schwarz
Protokollführerin: Julia Schrumpf
Tagesordnung:
- Begrüßung
- Bericht des Vorstandes
- Kassenbericht 2023
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung des Vorstandes
- Neuwahl des Vorstandes
- Wahl der Kassenprüfer
- Verschiedenes
Aufgrund der ordnungs-/ satzungsgemäßen Einladung und der Anwesenheit
von 8 Personen, davon eine nicht stimmberechtigte Person, konnte die
Mitgliederversammlung als beschlussfähig anerkannt werden.
1. Begrüßung
Es würden insgesamt 8 Anwesende begrüßt.
Der Tagesordnungspunkt 6. Neuwahl des Vorstandes wird nicht zur Erörterung und Beschlussfassung gestellt und auf eine außerordentliche Versammlung vertagt. Dem Anliegen des Versammlungsleiters wurde einstimmig zugestimmt.
2. Bericht des Vorstandes
Mitqliederstand
Die Zahl der vom Verein betreuten Personen ist aktuell im November 2024 mit 422 Personen zu 2023 in etwa gleichgeblieben. Von diesen 422 Personen sind 227 Mitglieder des Vereins und weitere 36 Personen werden über eine Rehasportverordnung gefördert. Zusätzlich werden 159 Personen in Honorargruppen ohne Mitgliedschaft, über Dienstleistungsvereinbarungen mit diversen Trägern, gefördert.
Die Zahl der Fördergruppen ist in 2024 mit 54 Gruppen ebenso gleichgeblieben. Dabei sind 33 Gruppen über die grundlegende Mitgliedschaft und 21 Gruppen über eine Honorarvereinbarung organisiert.
Die 422 betreuten Personen und die 54 Fördergruppen teilen sich wie folgt auf:
Frühförderbereich (0-6 J.) = 198 Kd. - 32 Gruppen,
im Schulbereich (7-14 J.) = 112 Kd./Jgd. -12 Gruppen,
im Erw./Seniorenbereich = 102 Pers. - 10 Gruppen
Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Anfragen für die Einrichtung einer psychomotorischen Förderung durch unseren Verein, die wir aufgrund von Personalmangel nicht abdecken können.
Personalsituation
Die Auslastung der festangestellten Mitarbeiterinnen im November 2024 ist bei ca.115% geblieben. Es sind eine Reihe von Überstunden angefallen. Seit Oktober 2024 ist eine Honoraranstellung zu einem Minijob umgewandelt worden. Neben den festangestellten Mitarbeiterinnen sind aktuell nur noch 5 Honorarkräfte in lediglich 7 Fördergruppen für den Verein tätig. Die weitere Entwicklung in 2025 erfordert aber eine zusätzliche Beschäftigung von Honorarkräften im Verein oder eventuell sogar die Einrichtung einer neuen Angestelltenstelle (Minijob/Teilzeit).
Angestellte:
1 x 38,5 Std.
1 x 16 Std. 1 x Minijobber
5 x Honorarkräfte
Aktivitäten des Vereins
Zum 01.01.2024 sind die Kosten für die psychomotorische Förderung (Honorare) um 10% angehoben worden. Die Mitgliedsbeiträge / Abteilungsbeiträge sind jeweils um 4,- € zum 01.04. und 01.07.2024 gestiegen.
Die Gehälter der festangestellten Mitarbeiterinnen sind jeweils um 5 % zum 01.07. und 01.10.2024 angehoben worden.
Die über eine Honorarvereinbarung organisierten „Psychomotorischen Fördergruppen" sind um 3 gegenüber dem Jahr 2023 gesunken (Raumprobleme in der Kita Goldbergstraße, Personalprobleme in der Hinterlandschule und bezüglich neuer Anfragen).
In 2024 haben keine Fortbildungsaktivitäten des Vereins mit der Stadt Marburg stattgefunden.. Der AK „Psychomotorik" konnte bisher nicht wieder aufgenommen werden.
Die Initiativen „Gesundheit fördern - Versorgung stärken" - AG „Gesund aufwachsen" des Landkreis Marburg-Biedenkopf und „KOMBINE" der Stadt Marburg an denen der Verein beteiligt ist, sind weiterhin aktiv.
In 2024 hat der Verein intensiver mit dem Fachbereich Gesundheitsamt und Kinderbetreuung des Landkreis Marburg-Biedenkopf zusammengearbeitet. So hat und wird in 2024 / 2025 der Verein einen Arbeitskreis „Bewegung" für Erzieherinnen anbieten. Darüber hinaus wird der Verein neben der Teilhabe am Fachtag „Gesundheits- und Entwicklungsförderung durch Psychomotorik", die „Psychomotorische Erkundung und Beratung von Kindertageseinrichtungen" für 10 Einrichtungen im Landkreis durchführen. Ebenso ist die Fortbildung „Starke Kinder"(BEP-zertifiziert) in 2025 geplant.
Das Projekt „Seele in Bewegung" wurde durch die GKV bis Mitte 2024 verlängert. Ab Juli 2024 wird das Projekt stetig durch den Landkreis Marburg/Biedenkopf getragen. In.2024 werden die Standorte „Stadtallendorf und „Marburg Richtsberg" erfolgreich umgesetzt.
Das Psychomotorik-Angebot für Geflüchtete Kinder/ Sprach-Förderklasse an der Sophie-von-Brabant-Schule wird ab dem Schuljahr 2022/2023 stetig durch den Fachdienst Gesunde Stadt der Stadt Marburg finanziert.
Die Kooperation mit dem Fachbereich Motologie der Universität Marburg ist nach den Corona bedingten Einschränkungen wieder intensiviert worden. Seit September 2023 ist der Verein, offiziell anerkannt als Kooperationspartner der Universität Marburg und haben einen Nutzungsvertrag unterschrieben
Die Zusammenarbeit mit der Sportjugend Hessen wurde in 2024 weiterhin praktiziert, mit der DAKP ruht derzeit die Zusammenarbeit aufgrund von Raumproblemen.
3. Kassenbericht
Der Kassenbericht wurde detailliert aufgeführt und erläutert. Die hierzu gereichte Tischvorlage liegt dem Protokoll als Anlage bei.
4. Bericht der Kassenprüfer
Herr Wolfgang Kurz und Herr Sven-Olav Heine haben die Kassenprüfung für den „Verein zur Bewegungsförderung und Psychomotorik e.V. Marburg" für das Jahr 2023 durchgeführt. Sie haben stichprobenartig geprüft. Es wurden keine Unregelmäßigkeiten festgestellt und der Kassenwartin eine vorbildliche Kassenführung bescheinigt.
5.Entlastung des Vorstandes
Der Antrag auf Entlastung des Vorstandes wurde gestellt und mit 4 Ja-Stimmen angenommen.
6.Neuwahl des Vorstandes
vertagt
7.Wahl der Kassenprüfer
Die Wahl der Kassenprüfer 2024, Herr Wolfgang Kurz und Herr Sven-Olav Heine, wurde mit 7 Ja-Stimmen angenommen.
8. Verschiedenes
- Es ist zu klären, ob Übungsleiter über die Sportversicherung des LSBH abgesichert sind, wenn sie Honorargruppen übernehmen, die ohne Mitgliedschaft der Teilnehmer/innen laufen.
- Vorschlag, eine Zusatzversicherung abzuschließen, damit der Vorstand abgesichert ist. Kompensatorisch soll dafür die dakp-Mitgliedschaft gekündigt Der Vorschlag stößt auf allgemeine Zustimmung. Weitere Schritte sollen eingeleitet werden.
Gez.
Michael Müller-Schwarz (Versammlungsleiter) Julia Schrumpf (Protokollführerin)
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Einladung
Mitgliederversammlung 2024
Liebe Mitglieder,
wir laden Sie recht herzlich zu unserer ordentlichen Mitgliederversammlung 2024 am:
Donnerstag, den 21.11.2024 um 19.30 Uhr
in das Institut für Sportwissenschaft und Motologie, Barfüßerstr. 1, Sem.Raum 2, 2.Stock ein.
.
Tagesordnung der Mitgliederversammlung:
- Begrüßung
- Bericht des Vorstandes
- Kassenbericht 2023
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung des Vorstandes
- Neuwahl des Vorstandes
- Wahl der Kassenprüfer
- Verschiedenes
Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen. Anträge sind innerhalb der satzungsmäßigen Frist an den Vorstand zu richten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. der Vorstand
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Mitgliederversammlung 2023
Protokoll der ordentlichen Mitgliederversammlung 2023 vom 30.11.2023
Veranstaltungsort: Institut für Sportwissenschaft und Motologie, Barfüßerstr.1,
35037 Marburg, Sem. Raum 2, 2. Obergeschoss
Tagungszeit: Mittwoch, den 30.11.2023, 19.00Uhr
Versammlungsleiterin: Dr. Rieke Paul
Protokollführerin: Julia Schrumpf
Tagesordnung:
- Begrüßung
- Bericht des Vorstandes
- Kassenbericht 2022
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung des Vorstandes
- Wahl der Kassenprüfer
- Neue Kosten- / Ausgabenanforderungen und mögliche Konsequenzen
- Verschiedenes
Aufgrund der ordnungs- / satzungsgemäßen Einladung und der Anwesenheit von 10 Personen, davon eine nicht stimmberechtigte Person, konnte die Mitgliederversammlung als beschlussfähig anerkannt werden.
1. Begrüßung
Es wurden insgesamt 10 Anwesende begrüßt.
Den Tagesordnungspunkten wurde zugestimmt.
2. Bericht des Vorstandes
Mitqliederstand
Die Mitgliederzahl des Vereins ist aktuell im November 2023 mit 444 Personen wieder angewachsenen, Tendenz steigend. Von diesen 444 zu fördernden Personen sind 256 Mitglieder des Vereins. Zusätzlich werden 188 Personen in Honorargruppen ohne Mitgliedschaft betreut.
Die Zahl der Fördergruppen ist in 2023 auf 55 Gruppen angewachsen. Dabei sind 34 Gruppen über die grundlegende Mitgliedschaft und 21 Gruppen über eine Honorarvereinbarung organisiert.
Die 444 betreuten Personen und die 55 Fördergruppen teilen sich wie folgt auf:
Frühförderbereich (0-6 J.) = 222 Kd. - 33 Gruppen,
im Schulbereich (7-14 J.) = 113 Kd./Jgd. - 12 Gruppen,
im Erw. / Seniorenbereich = 99 Pers. – 10 Gruppen
Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Anfragen für die Einrichtung einer psychomotorischen Förderung durch unseren Verein, die wir durch bisheriges Personal nicht abdecken können.
Personalsituation
In 2023 konnte der Verein auf Kurzarbeit verzichten.
Mit den oben beschriebenen Entwicklungen ist die Auslastung der festangestellten Mitarbeiter im November 2023 auf ca.115% gestiegen. Es sind eine Reihe von Überstunden angefallen. Eine zusätzliche Anstellung im Minijob ist seit Oktober 2023 erfolgt, zwei weitere sind für November/Dezember 2023 geplant. Neben den festangestellten Mitarbeiter*innen sind aktuell auch 8 weitere Honorarkräfte eingestellt worden. Die weitere Entwicklung in 2023 erfordert aber eine zusätzliche Beschäftigung von Honorarkräften im Verein oder eventuell sogar die Einrichtung einer neuen Angestelltenstelle (19,25 Std.).
Angestellte:
1 x 38,5 Std.
1 x 16 Std.
1(3) x Minijobber
8 x Honorarkräfte
Aktivitäten des Vereins
Die über eine Honorarvereinbarung organisierten „Psychomotorischen Fördergruppen“ sind in 2023 um weitere 5 ( Kitas Dautphe, Friedensdorf, Wetter und Bauerbach, sowie die Lahntalschule Steffenberg) gestiegen.
In 2023 haben die Fortbildungsaktivitäten des Vereins mit der Stadt Marburg wieder stattgefunden. S. Niebergall konnte 4 Online –Fortbildungen zum Thema „Bewegungsangebote im Altenheim“ für den lsbh und die AOK Hessen anbieten. M. Müller-Schwarz u. J. Müller konnten eine 3 tägige BEP-Fortbildung f. d. Stadt Marburg durchführen. Der AK „Psychomotorik" konnte bisher nicht wiederaufgenommen werden.
Die Zusammenarbeit mit der Sportjugend Hessen wird in 2023 praktiziert, mit der DAKP ruht derzeit die Zusammenarbeit aufgrund von Raumproblemen.
Die Projekte „Gesundheit fördern - Versorgung stärken" - AG „Gesund aufwachsen" des Landkreis Marburg-Biedenkopf und „KOMBINE" der Stadt Marburg an denen der Verein beteiligt ist, sind wieder aktiv.
Öffentlichkeitsarbeit: Am 9.11. konnte der Verein seine Arbeit bei dem Symposium des Präventionsnetzwerkes im Rahmen der städt. Initiative „Gesundheit fördern- Versorgung stärken“ in Form von Vortrag und power point präsentieren.
Das Projekt „Seele in Bewegung" wurde durch die GKV bis Mitte 2024 verlängert. Die vertraglich zugesicherte Finanzierung für 2023 wurde ausgezahlt. Ab Juli 2024 wird aller Voraussicht nach das Projekt stetig durch den Landkreis Marburg/Biedenkopf getragen. Der Standort Dautphe konnte nicht reaktiviert werden. Ab dem 21.09.2021 ist die Umsetzung dort ausgesetzt worden. Die Verlagerung zum Standort „Stadtallendorf“ ist zum 01.09.2022 erfolgt und wird derzeit (2023) weiter umgesetzt.
Das Psychomotorik-Angebot für geflüchtete Kinder/ Sprach-Förderklasse an der Sophie-von-Brabant-Schule wird ab dem Schuljahr 2022/2023 stetig durch den Fachdienst Gesunde Stadt der Stadt Marburg finanziert.
Die Kooperation mit dem Fachbereich Motologie der Universität Marburg ist nach den Corona bedingten Einschränkungen wieder intensiviert worden, z.B. durch viele Hospitationen, Praktika und einen Lehrauftrag. Seit September 2023 ist der Verein, offiziell anerkannt als Kooperationspartner der Universität Marburg und es konnte eine Nutzungsvertrag abgeschlossen werden.
Anlässlich des 100. Jahrestages der Gründung 2024 bereitet der Hochschulsport eine Ausstellung „Das Institut für Sportwissenschaft und Motologie und die Sportstadt Marburg“ vor, die im Sommersemester 2024 im IfL (Institut f. Leibesübungen) gezeigt werden soll. Darin möchte der Hochschulsport die langjährige Kooperation des IfSM und der Vereine, wie dem Verein für Bewegungsförderung und Psychomotorik e.V. Marburg, auf einem Poster darstellen und würdigen.
Derzeit erfolgt eine Überprüfung des Vereins durch die Bundesanstalt für Arbeit. Hier wird die Richtigkeit und die Berechtigung des Bezuges von Kurzarbeitergeld überprüft.
3. Kassenbericht
Der Kassenbericht wurde detailliert aufgeführt und erläutert. Die hierzu gereichte Tischvorlage liegt dem Protokoll als Anlage bei.
4. Bericht der Kassenprüfer
Herr Wolfgang Kurz und Herr Sven-Olav Heine haben die Kassenprüfung für den „Verein zur Bewegungsförderung und Psychomotorik e.V. Marburg" für das Jahr 2022 durchgeführt. Sie haben stichprobenartig geprüft. Es wurden keine Unregelmäßigkeiten festgestellt und der Kassenwartin eine vorbildliche Kassenführung bescheinigt.
5. Entlastung des Vorstandes
Der Antrag auf Entlastung des Vorstandes wurde gestellt und mit 6 Ja-Stimmen angenommen.
6. Wahl der Kassenprüfer
Die Wahl der Kassenprüfer 2023, Herr Wolfgang Kurz und Herr Sven-Olav Heine, wurde mit 8 Ja-Stimmen angenommen.
7. Neue Kosten- / Ausgabenanforderungen und mögliche Konsequenzen
Neue Kosten- und Ausgabenanforderungen und mögliche Konsequenzen wurden vom Geschäftsführer Michale Müller-Schwarz vorgestellt. Die hierzu gereichte Tischvorlage liegt dem Protokoll als Anlage bei. Die Anwesenden der Mitgliederversammlung haben sich darüber ausgetauscht. Besprochen wurde, dass Michael Müller-Schwarz das weitere Vorgehen bezogen auf die Punkte
- Anhebung der Mitglieds- / Abteilungsbeiträge
- Anhebung der Honorarkosten für die Psychomotorische Förderung in Kitas und Schulen, oder anderen Projekten
- Steigerung der Auslastung der Honorargruppen
ausarbeitet und dem Vorstand vorstellt.
8. Verschiedenes
Die Anschaffung einer neuen Festplatte ist aufgrund des Alters des PCs notwendig. Der Anschaffung wurde von Seiten des Vorstandes zugestimmt.
Datenschutzerklärung
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Verantwortliche Stelle
Verantwortliche Stelle für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ist der
Verein zur Bewegungsförderung und Psychomotorik e.V. Marburg
Barfüßerstraße 1, 35037 Marburg
Tel.: 06421 / 2823935
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Allgemeine Datenschutzerklärung
des Vereins zur Bewegungsförderung und Psychomotorik e.V. Marburg
(1) Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten seiner Mitglieder (Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen) in automatisierter Form. Hierbei handelt es sich um folgende Mitgliederdaten: Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummern (Festnetz und Mobil), E-Mail-Adresse, Bankverbindung, Datum des Vereinsbeitritts / -austritts, Abteilungs- und Gruppenzugehörigkeit, Vorlage einer Rehasportverordnung, Funktion(en) und Aufgabe(n) im Verein.
(2) Der Verein erhebt und verarbeitet ebenso personenbezogene Daten seiner Mitglieder (Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen) im Sinne einer Förderdokumentation. Dies erfolgt allerdings nicht in automatisierter Form (keine EDV) und nur durch die zuständigen Förderfachkräfte. Mit Hilfe der durch die Förderfachkräfte erhobenen Daten soll das pädagogische Handeln transparent gemacht werden, dem Kind, Jugendlichen, Erwachsenen und Senioren eine möglichst individuelle Entwicklungsförderung zu kommen, die Veränderungen während des Förderprozesses abgebildet und der jeweilige Entwicklungsstand beschrieben werden.
(3) Die in (1) genannten Daten sind Pflichtdaten; eine Person kann nur Vereinsmitglied sein, wenn sie dem Verein diese Daten zwecks rechtmäßiger Verarbeitung zur Verfügung stellt.
(4) Die in (2) genannten Daten sind für die Mitgliedschaft im Verein nicht erforderlich. Sie sind aber zur Umsetzung des Vereinszwecks (§2; 2.2. – 2.4. Vereinssatzung) dringend erforderlich. Auf Wunsch des Mitglieds kann die Erhebung und Verarbeitung der in (2) genannten Daten widerrufen werden.
(5) Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist der Vorstand; der Geschäftsführer; die Kassenführerin – (Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).
(6) Die personenbezogenen Daten der Mitglieder werden ausschließlich zur Erfüllung der in dieser Satzung genannten Zwecke und Aufgaben des Vereins verarbeitet, insbesondere zur Mitgliederverwaltung (1), Entwicklungsförderung der Mitglieder (2) und zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins (1). Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 b) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) [eventuell zusätzlich Art. 6 Abs. 1 f) DS-GVO].
(7) Als Mitglied des Landessportbundes Hessen e.V. übermittelt der Verein folgende personenbezogene Daten dorthin: Name und Kontaktdaten des Vereinsvorstandes, Anzahl und Alter der Mitglieder.
(8) Als Mitglied folgender Hessischer Fachverbände übermittelt der Verein folgende personenbezogene Daten seiner Mitglieder dorthin:
a. Hessischer Turnverband: Anzahl, Geschlecht und Alter.
b. Hessischer Behinderten- und Rehabilitations- Sportverband: Anzahl, Geschlecht und Alter, Vorlage einer Rehasportverordnung.
Die Übermittlung dieser Daten ist erforderlich, damit der Verein und die jeweiligen Mitglieder am Förder- / Übungsbetrieb teilnehmen können.
(9) Im Zusammenhang mit Jubiläen, Ehrungen (z.B. wegen langjähriger Mitgliedschaft und Arbeit im Verein) sowie Geburtstagen seiner Mitglieder veröffentlicht / übermittelt der Verein Daten und Fotos nur mit Einwilligung des betroffenen Mitglieds.
(10) Mitgliederlisten werden als Datei an Vorstandsmitglieder, sonstige Funktionäre und Mitglieder herausgegeben, soweit deren Funktion oder besondere Aufgabenstellung im Verein die Kenntnisnahme erfordern. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsgemäßen Rechte (z.B. Minderheitenrechte, Teilnahmerechte) benötigt, wird ihm eine Datei der notwendigen Daten gegen die schriftliche Versicherung ausgehändigt, dass Namen, Adressen und sonstige Daten nicht zu anderen Zwecken Verwendung finden und die erhaltenen Daten, sobald deren Zweck erfüllt ist, zurückgegeben, vernichtet oder gelöscht werden.
(11) Die Mitgliederdaten werden spätestens 1 Jahr nach Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht, soweit sie für die Mitgliederverwaltung nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen, vertraglichen oder satzungsmäßigen Aufbewahrungsfristen dem entgegenstehen (siehe genaue Angaben unter Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten).
(12) Mitglieder haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DS-GVO) sowie auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), Löschung (Art. 17 GS-DVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 GS-DVO), Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) und Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO). Diese Rechte können schriftlich oder per E-Mail bei den in (5) genannten Verantwortlichen geltend gemacht werden.
(13) Soweit Einwilligungen der Mitglieder zur Verwendung ihrer Daten erforderlich sind, können diese schriftlich oder per E-Mail erteilt werden. Der Verein ist beweispflichtig dafür, dass eine Einwilligung erteilt wurde. Die Mitglieder können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf kann mündlich, schriftlich oder per E-Mail an die in (5) genannten Verantwortlichen gesandt werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
(14) Den Mitgliedern steht das Recht zur Beschwerde über die Datenverarbeitung des Vereins bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde ist im Bundesland Hessen der Hessische Datenschutzbeauftragte mit Sitz in Wiesbaden.
Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gem. Art. 30 DSGVO
A. Hauptblatt
1. Angaben zum Verantwortlichen:
Name: Verein zur Bewegungsförderung und Psychomotorik e.V. Marburg
Straße: Barfüßerstraße 1 PLZ, Ort: 35037 Marburg
Telefonnummer: 06421 / 2823935 E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet-Adresse: www.psychomotorik-marburg.de
2. Angaben zum Vertreter des Verantwortlichen:
Der Verantwortliche wird gesetzlich vertreten durch den Vorstand gemäß § 26 BGB:
2.1. der 1. Vorsitzende Herr Hans-Jürgen Kesper
2.2. die 2. Vorsitzende Frau Jutta Müller
2.3. die Schriftführerin/Kassenwartin Frau Julia Schrumpf
jeweils zur Einzelvertretung berechtigt; Angaben zur Erreichbarkeit wie Ziffer 1.
3. Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Postfach 3163
65021 Wiesbaden
4. Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation
Die Übermittlung findet nicht statt und ist auch nicht geplant.
B. Einzelblatt
Verarbeitungstätigkeit: Mitgliederverwaltung
Datum der Einführung: 25.05.2018
Datum der letzten Änderung: 21.08.2018
1. Verantwortlicher Fachbereich Geschäftsführer: Michael Müller-Schwarz / Susanne Niebergall / Gerda Metz
2. Betroffene Personenkategorie: Mitglieder / Nichtmitglieder Rehasport
3. Kategorien der personenbezogenen Daten
3.1. Vorname, Nachname
3.2. Geschlecht
3.3. Geburtsdatum
3.4. Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
3.5. Telefonnummer
3.6. E-Mail-Adresse
3.7. Bankverbindung
3.8. Datum des Vereinsbeitritts / -austritts
3.9. Abteilungs- / Gruppenzugehörigkeit
3.10. Funktionen im Verein
3.11. Daten zur Rehasportverordnung und -abrechnung
4. Zwecke der Verarbeitung:
4.1. Verwaltung der Mitgliedschaft einschließlich der Durchführung des Mitgliedschaftsverhältnisses, der Teilnahme über Rehasport und der Öffentlichkeitsarbeit
4.2. Beitragseinzug
5. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung zu 3.1 bis 3.4., 3.8 bis 3.11: erforderlich zur Vertragserfüllung gem. Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO zu 3.5 bis 3.7: aufgrund einer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO
6. Kategorien von Empfängern
6.1. Interne Empfänger: Geschäftsstelle: 3.1. bis 3.11. Geschäftsführer: 3.1. bis 3.6., 3.8. bis 3.11. Kassenführer/Schatzmeister: 3.1.- 3.11. Förderfachkräfte: 3.1. bis 3.6., 3.8. bis 3.11
6.2. Externe Empfänger: Landessportbund Hessen; Hessischer Turnverband; Hessischer Behinderten- und Rehabilitations- Sportverband; Sparkasse Marburg-Biedenkopf
7. Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien (Art. 30 Abs. 1 S. 2 lit. f) DSGVO)
7.1. Löschung innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Mitgliedschaft: 3.1.,3.4 bis 3.7
7.2. Löschung nach Ablauf von 10 Jahren nach Beendigung der Mitgliedschaft: 3.2. bis 3.3., 3.8, 3.11.
Innerhalb dieses Zeitraums erfolgt die Einschränkung der Verarbeitung ausschließlich für steuerliche Zwecke.
7.3. Dauerhafte Speicherung der Daten im Vereinsarchiv für Zwecke der Vereinschronik: 3.9, 3.10.
Die Verarbeitung (Speicherung und Veröffentlichung) erfolgt zur Wahrung berechtigter Interessen des Vereins, solange kein Widerspruch durch die betroffene Person vorliegt.
8. Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) gemäß Art. 32 Abs.1 DSGVO (Art. 30 Abs. 1 S. 2 lit. g) DSGVO)
8.1. Datenschutzordnung des Vereins zur Bewegungsförderung und Psychomotorik e.V. Marburg
8.2. Art der eingesetzten Datenverarbeitung
Vereins-PC´s, Mitgliederverwaltungs- und Buchführungsprogramm „SPG“ und „Lexware-Finanzbuchhaltung“
8.3. Konkrete technische und organisatorische Maßnahmen
8.3.1. Zugangs-/Benutzerkontrolle: Passwortvergabe durch Geschäftsführer (mind. 6-stellig mit Buchstaben, Ziffern und Sonderzeichen), Vergabe durch Geschäftsführer, Kopie des Passwortes an 1. Vorsitzende,
8.3.2. Zugriffskontrolle: Berechtigungskonzept vorhanden, Protokollierung des Zugriffs und der vorgenommenen Veränderungen.
Marburg, den 21.08.2018
gez. Hans-Jürgen Kesper, 1. Vorsitzender
C. Einzelblatt
Verarbeitungstätigkeit: Verwaltung der Förderfachkräfte/Übungsleiter/innen
Datum der Einführung: 25.05.2018
Datum der letzten Änderung: 21.08.2018
1. Verantwortlicher Fachbereich Geschäftsführer: Michael Müller-Schwarz / Susanne Niebergall / Gerda Metz
2. Betroffene Personenkategorie: Förderfachkräfte/Übungsleiter/innen
3. Kategorien der personenbezogenen Daten
3.1. Vorname, Nachname
3.2. Geschlecht
3.3. Geburtsdatum
3.4. Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
3.5. Telefonnummer
3.6. E-Mail-Adresse
3.7. Bankverbindung
3.8. Beginn / Ende der Tätigkeit
3.9. Einsatzzeiten und Zahlungen
nicht automatisierte Verarbeitung(EDV):
3.10. Erklärung Ehrenkodex
3.11. Führungszeugnis
3.12. Lizenzen
3.13. Erklärung über die Inanspruchnahme des Übungsleiterfreibetrages
4. Zwecke der Verarbeitung
4.1. Verwaltung der eingesetzten Förderfachkräfte/Übungsleiter/innen einschließlich der Abrechnung
5. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung zu 3.1 bis 3.9: erforderlich zur Vertragserfüllung gem. Art. 6
Abs. 1 b) DSGVO
6. Kategorien von Empfängern
6.1. Interne Empfänger: Geschäftsstelle: 3.1. bis 3.13. Geschäftsführer: 3.1. bis 3.13. Kassenführer/Schatzmeister: 3.1., 3.7., 3.9.
6.2. Externe Empfänger: Landessportbund, Landesfachverband, Sparkasse Marburg-Biedenkopf, Froemel Steuerberater, ADP Employer Services GmbH
7. Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien (Art. 30 Abs. 1 S. 2 lit. f) DSGVO)
7.1. Löschung innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Tätigkeit: 3.5. bis 3.7.
7.2. Löschung nach Ablauf von 10 Jahren nach Beendigung der Tätigkeit: 3.1. bis 3.4., 3.8 bis 3.9.
Innerhalb dieses Zeitraums erfolgt die Einschränkung der Verarbeitung ausschließlich für steuerliche Zwecke.
7.3. Vernichtung der Daten 3.10.-3.13. innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Tätigkeit.
8. Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) gemäß Art. 32 Abs.1 DSGVO (Art. 30 Abs. 1 S.
2 lit. g) DSGVO) siehe Einzelblatt B.
Marburg, den 21.08.2018
gez. Hans-Jürgen Kesper, 1. Vorsitzender
D. Einzelblatt
nicht automatisierte Verarbeitungstätigkeit: Förderdokumentation (keine EDV)
Datum der letzten Änderung: 21.08.2018
1. Verantwortlicher Fachbereich Entwicklungsförderung: Förderfachkräfte / Übungsleiter
2. Betroffene Personenkategorie: Mitglieder / Nichtmitglieder
3. Kategorien der personenbezogenen Daten
3.1. Vorname, Nachname
3.2. Geschlecht
3.3. Geburtsdatum
3.4. Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
3.5. Telefonnummer
3.6. E-Mail-Adresse
3.7. Persönlichkeitsmerkmale/Entwicklungsdaten
4. Zwecke der Verarbeitung
4.1. Erfüllung des Vereinszwecks - die erhobenen Daten sollen das pädagogische Handeln transparent machen, sollen dem Kind, Jugendlichen, Erwachsenen und Senioren eine möglichst individuelle Entwicklungsförderung zu kommen lassen, sollen die Veränderungen während des Förderprozesses abbilden und den jeweiligen Entwicklungsstand beschreiben. Die Daten werden nicht in automatisierter Form erhoben und verarbeitet.
5. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung zu 3.1 bis 3.7: erforderlich zur Erfüllung des Vereinszwecks gem. Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO
6. Kategorien von Empfängern
6.1. Interne Empfänger: Geschäftsstelle: 3.1. bis 3.7., Geschäftsführer: 3.1. bis 3.7., Förderfachkräfte / Übungsleiter/innen des Vereins: 3.1. bis 3.7.
6.2. Externe Empfänger: nur auf Basis einer gesonderten Einwilligung der Mitglieder / Nichtmitglieder
7. Fristen für die Vernichtung der verschiedenen Datenkategorien (Art. 30 Abs. 1 S. 2 lit. f) DSGVO)
7.1. Löschung innerhalb von drei Jahren nach Beendigung der Mitgliedschaft / Teilnahme: 3.1. bis 3.7.
8. Organisatorische Maßnahmen nach vereinsinternen Absprachen zur nicht automatisierten Datenverarbeitung (keine EDV)
8.1. Daten der Kategorien 3.1.-3.7. dürfen nur von den zuständigen Förderfachkräften / Übungsleiter/innen verarbeitet werden und unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.
8.2. Daten der Kategorien 3.1.-3.7. sind von den zuständigen Förderfachkräften / Übungsleiter/innen unter Verschluss zu halten.
8.3. Bei Ende der Tätigkeit sind die Daten der Kategorien 3.1.-3.7. an die nachfolgende Förderfachkraft / Übungsleiter/in oder an die Geschäftsstelle zu übergeben.
8.4. Daten der Kategorien 3.1.-3.4.; 3.7. werden nur mit gesonderter Einwilligung des betroffenen Mitglieds / Teilnehmers Rehasport an externe Personen / Institutionen weitergegeben.
Marburg, den 21.08.2018
gez. Hans-Jürgen Kesper, 1. Vorsitzender
Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 DSGVO
Nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO hat der Verein zur Bewegungsförderung und Psychomotorik e.V. Marburg einer betroffenen Person, deren Daten er verarbeitet, die in den Artikeln genannten Informationen bereit zu stellen. Dieser Informationspflicht kommt dieses Merkblatt nach.
1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls seiner Vertreter:
Der Verein zur Bewegungsförderung und Psychomotorik e.V. Marburg gesetzlich vertreten durch den Vorstand nach § 26 BGB, Herr Hans-Jürgen Kesper, Frau Jutta Müller und Frau Julia Schrumpf;
Tel.: 06421 / 2823935, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
2. Zwecke, für die personenbezogenen Daten verarbeitet werden:
Die personenbezogenen Daten werden für die Durchführung des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet (z.B. Einladung zu Versammlungen, Beitragseinzug, Organisation des Übungsbetriebes).
Die personenbezogenen Daten werden zum Zwecke einer Förderdokumentation verarbeitet. Mit Hilfe der erhobenen Daten soll das pädagogische Handeln transparent gemacht werden, dem Kind, Jugendlichen, Erwachsenen und Senioren eine möglichst individuelle Entwicklungsförderung zu kommen, die Veränderungen während des Förderprozesses abgebildet und der jeweilige Entwicklungsstand beschrieben werden.
3. Rechtsgrundlagen, auf Grund derer die Verarbeitung erfolgt:
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt in der Regel aufgrund der Erforderlichkeit zur Erfüllung eines Vertrages gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Bei den Vertragsverhältnissen handelt es sich in erster Linie um das Mitgliedschaftsverhältnis im Verein und die Erfüllung des Vereinszwecks.
Werden personenbezogene Daten erhoben, ohne dass die Verarbeitung zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, erfolgt die Verarbeitung aufgrund einer Einwilligung nach Artikel 6 Abs. 1 lit. a) i.V.m. Artikel 7 DSGVO.
Die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet oder in lokalen, regionalen oder überregionalen Printmedien erfolgt zur Wahrung berechtigter Interessen des Vereins (vgl. Artikel 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO). Das berechtigte Interesse des Vereins besteht in der Information der Öffentlichkeit durch Berichtserstattung über die Aktivitäten des Vereins. In diesem Rahmen werden personenbezogene Daten einschließlich von Bildern der Teilnehmer zum Beispiel im Rahmen der Berichterstattung über bewegungsorientierte Ereignisse des Vereins veröffentlicht.
4. Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:
Personenbezogenen Daten der Mitglieder werden ausschließlich zur Erfüllung der in dieser Satzung genannten Zwecke und Aufgaben des Vereins an den Landessportbund Hessen, dem Hessischen Turnverband und dem Hessischen Behinderten- und Rehabilitations- Sportverband insbesondere zur Mitgliederverwaltung weitergeben.
Personenbezogene Daten der Teilnehmer/Mitglieder, die über eine Rehabilitations-sportverordnung am Förder-/Übungsbetrieb des Vereins teilnehmen, werden zur Gewährung eines Zuschusses der Krankenkassen an den Hessischen Behinderten- und Rehabilitations- Sportverbandes weitergegeben.
Die Daten der Bankverbindung der Mitglieder werden zum Zwecke des Beitragseinzugs an die Sparkasse Marburg-Biedenkopf weitergeleitet.
5. Die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung der Dauer:
Die personenbezogenen Daten werden für die Dauer der Mitgliedschaft gespeichert.
Mit Beendigung der Mitgliedschaft werden die Datenkategorien gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen weitere zehn Jahre vorgehalten und dann gelöscht. In der Zeit zwischen Beendigung der Mitgliedschaft und der Löschung wird die Verarbeitung dieser Daten eingeschränkt.
Bestimmte Datenkategorien werden zum Zweck der Vereinschronik im Vereinsarchiv gespeichert. Hierbei handelt es sich um die Kategorien Alter, Geschlecht, Zugehörigkeit zu einer Abteilung, Der Speicherung liegt ein berechtigtes Interesse des Vereins an der zeitgeschichtlichen Dokumentation von Ereignissen und Erfolgen und der jeweiligen Zusammensetzung der Abteilungen zugrunde.
Alle Daten der übrigen Kategorien (z.B. Bankdaten, Anschrift, Kontaktdaten) werden nach einem Jahr der Mitgliedschaft gelöscht.
6. Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:
• das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO,
• das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO,
• das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO,
• das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO,
• das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO,
• das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO,
• das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO
• das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen zu können, ohne dass die
Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung
hierdurch berührt wird.
7. Die Quelle, aus der die personenbezogenen Daten stammen:
Die personenbezogenen Daten werden grundsätzlich im Rahmen des Erwerbs der Mitgliedschaft erhoben.
Ende der Informationspflicht (Stand: 21.08.2018)
aktuelle Vereinssatzung
SATZUNG
DES VEREINS ZUR BEWEGUNGSFÖRDERUNG
UND PSYCHOMOTORIK E.V. MARBURG
§ 1 Name und Sitz des Vereins; Geschäftsjahr
1.1 Der am 22. Oktober 1984 gegründete Verein zur Bewegungsförderung und Psychomotorik e.V. Marburg hat seinen Sitz in Marburg.
1.2 Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
1.3 Der Verein ist in das Vereinsregister bei dem Amtsgericht Marburg eingetragen.
§ 2 Vereinszweck
2.1 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Wohlfahrtszwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung 1977 (§§ 51 ff. AO) in der jeweils gültigen Fassung.
2.2 Der Zweck des Vereins ist, Kinder, insbesondere bewegungsauffällige Kinder, Jugendliche und Erwachsene durch geeignete Angebote in der Entwicklung ihrer Persönlichkeit zu fördern.
2.3 Dies bedeutet:
- Motivation für Bewegung, Spiel und Sport als Freude und sinnvolle Betätigung in jedem Lebensalter zu vermitteln.
- Durch präventive und rehabilitative Angebote die Gesundheit im umfassenden Sinn zu fördern.
- Kommunikation und Interaktion zwischen den Mitgliedern des Vereins, insbesondere zwischen den Mitgliedern der im Verein betreuten Gruppen zu fördern.
- Gemeinsame Aktivitäten von bewegungsauffälligen und nicht beeinträchtigten Menschen im Sinne integrativer Erziehung zu intensivieren und zu fördern.
- Beeinträchtigungen des Bewegungsverhaltens durch entsprechende Angebote auszugleichen.
- Feinmotorische, insbesondere handmotorische und schreibmotorische Schwierigkeiten durch gezielte Lernangebote mit der Zeit auszugleichen.
- Sowie Folge- und Begleiterscheinungen dieser Bewegungsstörungen wie Sprachauffälligkeiten, Wahrnehmungs-, Lern- und Verhaltensstörungen durch spezielle Angebote günstig zu beeinflussen.
2.4 Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Einrichtung und Durchführung von dezentralen und wohnortnahen ambulanten Fördergruppen in Marburg und im Landkreis Marburg/Biedenkopf
2.5 Der Satzungszweck wird ferner verwirklicht durch Fortbildungsveranstaltungen
§ 3 Selbstlosigkeit
3.1 Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
3.2 Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins dürfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten.
3.3 Die Mitglieder dürfen bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens erhalten.
3.4 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Mitgliedschaft
4.1 Mitglied des Vereins kann jede natürliche und jede juristische Person werden, die seine Ziele unterstützt.
4.2 Der Verein besteht aus ordentlichen, fördernden sowie Ehrenmitgliedern.
4.3 Ordentliche Mitglieder sind: Kinder bzw. deren Erziehungsberechtigte, Jugendliche und Erwachsene, die unmittelbar im Sinne des Vereinszwecks gefördert werden sowie die Förderfachkräfte.
4.4 Fördernde Mitglieder sind solche, die selbst nicht unmittelbar gefördert werden, aber die Interessen des Vereins durch einen regelmäßigen Geldbeitrag oder durch konkrete Mitarbeit unterstützen.
4.5 Personen, die sich in besonderem Maße um die Arbeit des Vereins verdient gemacht haben, können durch Beschluß der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Sie haben die Rechte der ordentlichen Mitglieder und sind von den Beiträgen für den Verein befreit.
§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
5.1 Alle Mitglieder unterliegen der Vereinssatzung und verpflichten sich zur Mitarbeit und zur Erfüllung aller Aufgaben aus dieser Mitgliedschaft.
5.2 Ordentliche volljährige Mitglieder, Fördermitglieder und Ehrenmitglieder besitzen das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. Mitglieder unter 18 Jahren und deren Erziehungsberechtigte besitzen zusammen nur eine Stimme.
5.3 Alle Mitglieder haben das Recht dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge vorzulegen.
5.4 Gewählt werden können ordentliche volljährige Mitglieder, Fördermitglieder und Ehrenmitglieder.
§ 6 Beginn und Ende der Mitgliedschaft
6.1 Die Aufnahme in den Verein ist schriftlich zu beantragen.
6.2 Die Aufnahme erfolgt durch Zustimmung des Vorstandes.
6.3 Die Mitgliedschaft endet:
a) durch Austritt
b) durch Ausschluss
c) durch Tod
d) bzw. bei juristischen Personen durch deren Auflösung.
6.4 Die Kündigung der Mitgliedschaft hat schriftlich an den Vorstand zu erfolgen und wird zum Ende des laufenden Quartals wirksam. Die Kündigung muss dem Vorstand mindestens einen Monat vor Quartalsende vorliegen.
6.5 Der Ausschluss erfolgt:
a) wenn das Mitglied vorsätzlich oder beharrlich den Zwecken und Zielen des Vereins zuwiderhandelt;
b) wenn das Mitglied mehr als sechs Monate mit seiner Zahlungsverpflichtung im Rückstand ist (siehe § 7.4).
Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.
Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung bzw. Stellungnahme gegebenwerden.
6.6 Gegen den Ausschließungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach Mitteilung des Ausschlusses Berufung eingelegt werden, über den die nächste Mitgliederversammlung entscheidet.
6.7 Mit dem Austritt oder dem Ausschluss aus dem Verein erlöschen alle Rechte des Mitglieds. Das ausgetretene bzw. ausgeschlossene Mitglied bleibt dem Verein für alle noch bestehenden Verpflichtungen haftbar.
§ 7 Beiträge
7.1 Der Verein erhebt zur Erfüllung seiner Aufgaben Beiträge. Die Höhe und Fälligkeit wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt.
7.2 Der Jahresmitgliedsbeitrag ist quartalsweise im ersten Monat des Quartals zu leisten. Der Quartalsbeitrag ist auch dann zu zahlen, wenn ein Mitglied während des Quartals eintritt, austritt oder ausgeschlossen wird.
7.4 Bei Beitragsrückständen von mehr als drei Monaten ergeht eine schriftliche Mahnung. Wird eine
Zahlung nicht innerhalb von sechs Wochen geleistet, kann der Beitrag mittels Postauftrag auf Kosten des säumigen Mitglieds eingezogen werden. Bei sechsmonatigem Säumnis kann der Ausschluss erfolgen. Der Ausschluss befreit nicht von der Nachentrichtungspflicht der rückständigen Beiträge.
7.5 Bei Ehepartnern von Mitgliedern und Geschwisterkindern wird ein reduzierter Beitrag erhoben. Verlässt der zuerst eingetragene Ehepartner bzw. das zuerst eingetragene Geschwisterkind den Verein, wird vom folgenden Quartal an der volle Beitrag fällig.
§ 8 Vereinsvermögen
Für sämtliche Verbindlichkeiten des Vereins haftet das Vereinsvermögen. Überschüsse aus Vereinsveranstaltungen werden dem Vereinsvermögen zugerechnet. Von dem Vereinsvermögen werden alle Ausgaben und Anschaffungen bestritten.
§ 9 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
a) der Vorstand
b) der erweiterte Vorstand
c) die Mitgliederversammlung
§ 10 Der Vorstand
10.1 Der Vorstand besteht aus drei Personen:
a) dem 1 .Vorsitzenden
b) dem stellvertretenden Vorsitzenden
c) dem Kassierer (der zugleich Schriftführer ist).
Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt und Vorstand im Sinne des § 26 BGB.
10.2 Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Die Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zulässig. Die Wahl erfolgt für jedes Vorstandsmitglied einzeln, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen; die Wahl erfolgt auf Antrag geheim. Die Annahme der Wahl durch die Gewählten kann nach Abschluss der Gesamtwahl erfolgen.
10.3 Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte. Er übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus.
10.4 Die Vorstandssitzungen finden jährlich mindestens viermal sowie bei Bedarf statt. Die Einladung zur Vorstandssitzung erfolgt durch den 1. Vorsitzenden schriftlich unter Einhaltung einer Einladungsfrist von mindestens einer Woche. Vorstandssitzungen sind beschlussfähig, wenn satzungsgemäß eingeladen wurde und mindestens 2 Vorstandsmitglieder anwesend sind.
10.5 Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Sie werden protokolliert und vom 1. Vorsitzenden unterzeichnet.
§ 11 Der erweiterte Vorstand
Der erweiterte Vorstand unterstützt den Vorstand fachlich in seiner Arbeit. Er besteht aus dem Jugendwart, Referent für Öffentlichkeitsarbeit, Referent für Elternberatung. Die Mitglieder des erweiterten Vorstandes haben beratende Funktion und nehmen an den Vorstandssitzungen teil. Der Vorstand kann weitere Referenten berufen.
§ 12 Die Mitgliederversammlung
12.1 Die Mitgliederversammlung findet jährlich statt.
12.2 Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder wenn die Einberufung von 30% der Vereinsmitglieder schriftlich und unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt wird.
12.3 Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt auf unserer Homepage www.psychomotorik-marburg.de im 4.Quartal eines jeden Jahres unter Wahrung einer Frist von mindestens 3 Wochen bei gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung.
12.4 Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ. Ihr sind insbesondere die Jahresrechnung und der Jahresbericht zur Beschlussfassung über die Genehmigung und die Entlastung des Vorstandes schriftlich vorzulegen. Sie bestellt zwei Rechnungsprüfer, die weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören und auch nicht Angestellte des Vereins sein dürfen, um die Buchführung einschließlich Jahresabschluss zu prüfen und über das Ergebnis vor der Mitgliederversammlung zu berichten. Die Mitgliederversammlung entscheidet auch über:
a) Mitgliedsbeiträge
b) Satzungsänderungen c)Auflösung des Vereins
12.5 Jede satzungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung wird als beschlussfähig anerkannt ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Vereinsmitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar.
12.6 Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
12.7 Die in den Mitgliederversammlungen gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und von dem jeweiligen Versammlungsleiter und von dem Protokollführer der Sitzung zu unterzeichnen.
§ 13 Verschiedenes
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Zuwendungen an den Verein aus zweckgebundenen Mitteln des Landessportbundes, des zuständigen Landesfachverbandes oder einer anderen Einrichtung oder Behörde dürfen nur für die vorgeschriebenen Zwecke Verwendung finden. Der Verein ist Mitglied im:
a) Landessportbund e.V.
b) Hessischen Behinderten Sportverband
c) Aktionskreis Psychomotorik e.V.
d) Paritätischen Wohlfahrtsverband (Landesverband Hessen)
§ 14 Satzungsänderung
Satzungsänderungen können nur von der Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Dazu sind der Einladung zur Mitgliederversammlung der alte und neue Satzungstext beizufügen.
§ 15 Auflösung des Vereins
15.1 Für den Beschluss, den Verein aufzulösen, ist eine ¾Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich. Der Beschluss kann nur nach rechtzeitiger Ankündigung in der Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst werden.
15.2 Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins an "Der Paritätische Wohlfahrtsverband", Landesverband Hessen e.V., der es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige bzw. mildtätige Wohlfahrtszwecke zu verwenden hat.
Diese von der Mitgliederversammlung am 24.11.2016 beschlossene Fassung der Satzung tritt mit ihrer Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
Impressum
Vorstand:
- Vorsitzende – Dr.Rieke Paul
- Vorsitzende - Jutta Müller
Schriftführerin - Julia Schrumpf
Geschäftsführung:
Michael Müller-Schwarz
Sekretariat:
Gerda Metz, Susanne Niebergall, Michael Müller-Schwarz
Bürozeiten:
Montag 08.00-10.00 Uhr
Mittwoch 08.30 - 11.30 nur telefonisch (06427/1379)
Geschäftsstelle:
Verein zur Bewegungsförderung und Psychomotorik e.V. Marburg
Barfüßerstr. 1
35037 Marburg
Tel.: 06421 / 2823935
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Bankverbindung:
Sparkasse Marburg
IBAN: DE 77 5335 0000 0000 0406 81
BIC : HELADEF1MAR